Hartwig Batteriehalter mit Timer, inkl. Batterien

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Produktnummer: 22343-01
Herstellernummer: Batteriehalter
Produktinformationen "Hartwig Batteriehalter mit Timer, inkl. Batterien"
Batteriehalter für Herrnhuter Sterne.
Schaltoptionen: aus, ein und Timer
Lieferung inkl. 4 Batterien - AA, 1,5V
Farbe: transparent
2 Anschlussbuchsen für die Beleuchtungseinheit des Sterns
- geeignet zur Beleuchtung von 1 Stern - A1e, A1b oder I1 oder 3 Miniatursternen
- Beleuchtung kann damit autark vom Stromnetz erfolgen
- nur zur Verwendung im Innenraum geeignet

Timerfunktion:
Ab Einschalten auf "Timer" läuft die Stromversorgung ca. 6 Stunden. Danach erlischt der Stern. Nach weiteren 18 Stunden aktiviert sich der Batteriehalter dann erneut für 6 Stunden, d.h. am nächsten Tag zur gleichen Einschaltzeit.

Hinweis:
- Nutzung darf ausschließlich mit LED (E10, 6,3V - 0,6W - ca. 0,1A) erfolgen
- Falls der Stern noch mit Glühlampen genutzt wird, muss diese durch eine LED ersetzt werden

Hinweise zur Batterieentsorgung:
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien bzw. Produktzubehör im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich bei uns im Ladengeschäft (Hartwig, Dorfstraße 8-10, 24226 Heikendorf) zurückgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Eine Übernahme von Kosten für die Über-/Rücksendung von Altbatterien wird nicht gewährt. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 BattG ausschließlich auf Altbatterien der Art, die der Händler als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 BattG auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.